Hinterlegung von (Software) Quellcode bei einem neutralen Dritten (Treuhänder). Bei einer Lizenzierung von Software können zwischen Softwareherstellern und ihren Kunden, den Anwendern, erfahrungsgemäß eine ganze Reihe potenzieller Reibungspunkte auftreten. Spätestens bei der Offenlegung des Quellcodes scheiden sich oft die Geister. Vermieden werden kann dieser für die Softwarebranche so typische Interessenskonflikt durch einen sogenannten Escrow-Agenten, einen unabhängigen Treuhänder mit technologischer Kompetenz, der den Quellcode für beide Parteien neutral hinterlegt.
- Digital Data / Intellectual Property (IP) im Allgemeinen
- Künstliche Intelligenz (KI): Trainingsdaten (Big Data Pools) und Modelle – Cloud basiert oder offline
- Firmware, Embedded Software
- Konstruktionszeichnungen und Baupläne, Wartungsdaten z.B. für Windkraftanlagen
- Alle Arten von klassischer Software – klassisches Software-Lizenzmodell
- Cloud / Software as a Service (SaaS) / Analytics as a Service (AaaS) Applikationen
- Keys / Zugangspasswörter
- Unternehmensdaten bei Unternehmensübernahme (Due Diligence)
- Beschaffungslisten
Ein Escrow-Vertrag ist ein eigenständiger Vertrag, in dem alle rechtlichen Beziehungen zwischen den drei Parteien Lizenzgeber, Lizenznehmer und Treuhänder geregelt sind. Bestandteil des Vertrages sind z.B. die Bedingungen, unter denen das Hinterlegungsmaterial eventuell herausgegeben wird, Aktualisierungszeiträume, Haftungsfragen und Rechte am Material.
Ein Escrow-Vertrag wird geschlossen (i.d.R. zwischen 3 Parteien), dann wird das Hinterlegungsmaterial vom Lizenzgeber zusammengestellt und an Deposix übergeben. Deposix prüft das Material (ggf. durch eine umfassende technische Verifizierung, z.B. einem Nachbau der Software auf neutralen Rechnern) und bestätigt den Erhalt beiden Parteien. Im Anschluss betreut Deposix den Vertrag aktiv, d.h. Deposix kümmert sich u.a. um die Aktualisierung der hinterlegten Quellcodes.