Hinterlegung von (Software) Quellcode bei einem neutralen Dritten (Treuhänder). Bei einer Lizenzierung von Software können zwischen Softwareherstellern und ihren Kunden, den Anwendern, erfahrungsgemäß eine ganze Reihe potenzieller Reibungspunkte auftreten. Spätestens bei der Offenlegung des Quellcodes scheiden sich oft die Geister. Vermieden werden kann dieser für die Softwarebranche so typische Interessenskonflikt durch einen sogenannten Escrow-Agenten, einen unabhängigen Treuhänder mit technologischer Kompetenz, der den Quellcode für beide Parteien neutral hinterlegt.
Digital Escrow ist der Oberbegriff und beschreibt die Hinterlegung von Digitalen Wirtschaftsgütern (engl. Digital Assets). Aktuell werden in der Praxis sechs Hinterlegungsgegenstände in Escrow gegeben: Software, Cloud, Key, IP, Daten (Data) und Künstliche Intelligenz (KI/AI und neuronale Netzte). Früher wurde statt Digital Escrow teilweise Technology Escrow verwendet.
Das klassische Software Escrow (heute manchmal auch on-Premise Escrow genannt) beschreibt den ursprünglichen Use Case einer Hinterlegung: es löst den Interessenkonflikt zwischen einem Softwarehersteller (möchte sein Know-how = seinen Software Quellcode schützen, gleichzeitig aber auch seine Software im Markt verkaufen). IP Escrow (engl. Intellectual Property, geistiges Eigentum) wird auch Know-how Escrow genannt. Beispiele für IP Escrow können die Hinterlegung von chemischen Prozessen, Bauplänen inklusive Stücklisten und konkreten Namen von Zulieferern, oder technischen Unterlagen von Maschinen (teilweise zusammen mit der embedded Software) oder Anlagen wie Windkrafträdern sein.
Cloud Escrow ist eine Weiterentwicklung des klassischen Escrow und erlaubt, effektiv Cloud Software (z.B. einen SaaS Service) durch eine Hinterlegung abzusichern. In diesem Zusammenhang – aber auch darüber hinaus, unabhängig von der Cloud – spielt Daten Escrow eine immer wichtigere Rolle, wobei große Mengen an strukturierten oder unstrukturierten Daten von einer Partei hinterlegt werden, die eine andere Partei nur bei Eintritt fest definierter Bedingungen einsehen darf (oderdie Deposix im Namen einer Partei für eine andere analysiert und auswertet).
Ein Escrow-Vertrag wird geschlossen (i.d.R. zwischen 3 Parteien), dann wird das Hinterlegungsmaterial vom Lizenzgeber zusammengestellt und an Deposix übergeben. Deposix prüft das Material (ggf. durch eine umfassende technische Verifizierung, z.B. einem Nachbau der Software auf neutralen Rechnern) und bestätigt den Erhalt beiden Parteien. Im Anschluss betreut Deposix den Vertrag aktiv, d.h. Deposix kümmert sich u.a. um die Aktualisierung der hinterlegten Quellcodes.
Ein Escrow-Vertrag ist ein eigenständiger Vertrag, in dem alle rechtlichen Beziehungen zwischen den drei Parteien Lizenzgeber, Lizenznehmer und Treuhänder geregelt sind. Bestandteil des Vertrages sind z.B. die Bedingungen, unter denen das Hinterlegungsmaterial eventuell herausgegeben wird, Aktualisierungszeiträume, Haftungsfragen und Rechte am Material.
Ein Escrow-Vertrag lohnt sich für Sie beispielhaft bei der Lizenzierung von besonders sicherheitsrelevanter oder unternehmenskritischer Software oder bei Lizenzverträgen ab circa 50.000 Euro. Die Jahresgebühren für einen Escrow-Vertrag liegen bei zur Zeit 1.400 Euro (quartalsweise Abrechnung).
Allgemeine Reputation, Referenzkunden, Qualität der Verträge (!), Alter, Anzahl der Geschäftsfelder, Know-how des Managements, Erfahrungsspektrum mit (technischen) Gutachten zu Software und Quellcode, Abdeckung aller sechs digitalen Wirtschaftsgüter, die aktuell hinterlegt werden (Software, Cloud, Key, IP, Daten, AI/Künstliche Intelligenz und Neuronale Netze), …
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