Im Folgenden finden Sie ausgewählte Veröffentlichungen und Präsentationen rund um die treuhändische Verwaltung von Daten / Software Escrow.
9th IT Law Camp zu Legal Tech, Open Source Software, AI / Machine Learning / Robotics, Datenschutz
Deposix Sponsoring, Frankfurt, 16.11.2019
„Right‐to‐exist der Quellcodehinterlegung in Zeiten der Digitalisierung“
Vortrag von Stephan Peters, BME Verband (Bundesverband Materialwirtschaft, Einkauf und Logistik e.V.), Hamburg, 11.09.19
„KI-Escrow: Hinterlegungsfähigkeit von Daten-Input bei KI“
Vortrag von Stephan Peters, 5. OSE (Organisation pro Software Escrow) Summer Talk, in Kooperation mit davit, Berlin 27.09.2018
„Digitales Escrow-Management im Zeitalter von Cloud, Big Data, IoT und Blockchain“
Vortrag von Stephan Peters im Rahmen des OeKB Business Talks, Österreichischen Kontrollbank, Wien, 27.06.2018
„Passen Blockchain und Escrow zusammen?“
Vortrag von Stephan Peters im Rahmen des Business Breakfasts des Österreichischen Kontrollbank (OeKB) in Wien, 17.05.2018
2007: Dr. Stefan Rapp, „Escrowvereinbarungen in der Insolvenz. Ein Beitrag zur Sicherung von IT-Investitionen“, Verlag Dr. Kovac, ISBN 978-3-8300-2939-7.
„Wichtige Software kann für das Überleben eines Unternehmens große Bedeutung haben, wobei die langfristigen Sicherung der Pflegekontinuität der Software und damit ihr Funktionieren im Falle einer Insolvenz des Softwareanbieters kaum gewährleistet werden kann. Da Software regelmäßig nur in maschinenlesbarer, für den Menschen nicht verständlicher Form ausgeliefert wird und eine Pflicht zur Herausgabe des von Menschen lesbaren Quellcodes nur in Ausnahmefällen besteht, hat der Anwender in der Regel keinen Einblick in die Funktionsweise der Software. Er kann also nicht eine Pflege des Programmpaketes in Eigenregie vornehmen oder vornehmen lassen, sondern ist vollständig auf diejenigen angewiesen, die Einblick in die innere Struktur der Software haben. Teure und unternehmenskritische Software muss also gegen das Risiko einer Anbieterinsolvenz abgesichert werden. Die Vertragspraxis hat hier so genannte Escrowvereinbarungen als Instrument entwickelt. Nach Klärung der rechtlichen und technischen Grundlagen der Escrowvereinbarungen geht Stefan Rapp der juristisch umstrittenen Frage nach, ob Escrowvereinbarungen nach (deutschem) Insolvenzrecht wirksam sind. Der Autor empfiehlt eine urheberrechtliche Betrachtung der Konstruktion dieser Vereinbarungen und setzt sich mit den bisher diskutierten Treuhandmodellen kritisch auseinander. Behandelt wird neben der Insolvenzfestigkeit urheberrechtlicher Nutzungsrechte im Softwareüberlassungs- und Escrowvertrag die spezielle Situation beim Online-Escrow und bei nur auf Zeit überlassener Software. Rapp kommt zum Ergebnis, dass Softwareescrowvereinbarungen in der Regel insolvenzrechtlich wirksam und unanfechtbar gestaltet werden können.“
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